Freie Daten von Non-Profit-Organisationen
Behörden sehen sich zunehmend einer Forderung nach offener Bereitstellung von Daten gegenübergestellt. Der Wunsch, so viele Daten wie möglich so offen wie möglich zu erhalten, kann auch an gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen) gerichtet werden.
In ihrem Blog Nonprofits-vernetzt.de hat Dr. Brigitte Reiser heute einen lesenswerten Beitrag unter den Titel “Open Data und der gemeinnützige Sektor” veröffentlicht, der in diese Richtung weist.
In ihrem Beitrag lässt Sie auch Lucy Bernholz (Blueprint Research & Design) zu Wort kommen, die im März 2010 eine Reihe von Forderungen zum offenen Datenaustausch im Nonprofit-Sektor zu einem Manifest zusammengestellt hat.
Die Forderungen sind nachvollziehbar und nahezu durchgängig unterstützenswert.
Selbstverständlich gerät die Datenbefreiung schnell auch an Grenzen, zu nennen sind insbesondere Rechte Dritter und Datenschutz.
Nichtsdestoweniger sollten gemeinnützige Organisationen, die ja von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden und auch weiterhin unterstützt werden wollen, auf ein möglichst hohes Maß an Transparenz hinwirken (siehe hierzu etwa spenden.de).
Rohdaten sollten nicht als Immaterialgut gehortet werden, sondern nach Klärung der Rechte und gegebenenfalls notwendigen Anonymisierungsmaßnahmen (etwa Aggregation) für andere Organisationen und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden.
Dort wo staatliche Stellen fördernd eingreifen, sollten sie darauf Wert legen, dass mit öffentlichen Geldern gesammelte Daten nicht allein der geförderten Stelle gehören, sondern unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.
Der offene Datenaustausch zwischen gemeinnützigen Akteuren ist meiner Meinung nach auf drei Ebenen wünschenswert: (1) Software, (2) Werke, (3) Datenbanken. Auf jeder der drei Ebenen gibt es eine besondere Ausprägung freier Lizenzen. Die ersten zwei werden vereinfachend mit einer Person in Verbindung gebracht: (1) für freie Software steht Richard Stallman mit GNU, (2) für Werke (Kulturvernetzung) steht Lawrence Lessig mit den Creative Commons Lizenzen.
Mittlerweile gibt auch passende freie Lizenzen für (3) Datensätze in Datenbanken. Auf Initiative der Open Knowledge Foundation (jetzt auch in Deutschland: http://okfn.de) sind die Open Database License (ODC-ODbL “Weitergabe unter gleichen Bedingungen” und – als Entwurf – ODC-By “Namensnennung”) und die Public Domain Dedication and Licence (PDDL) entstanden (Miller / Styles / Heath: Open Data Commons, 2008).
Mit der PPDL wird versucht, Daten praktisch gemeinfrei zu machen. Das gleiche Ziel wird mit der Creative Commons Lizenz CC0 angestrebt. Inwieweit eine Kompatibilität solcher Public Domain Lizenzen mit dem deutschen Immaterialgüterrecht herzustellen ist, bleibt noch zu klären.
Wenn einmal befreite Daten (mit klaren Angaben zu den Nutzungsrechten) in gemeinsame Datenbestände aufgenommen werden, kann sich ein neuer Blick auf größere Zusammenhänge ergeben (schönes Beispiel: http://www.gapminder.org).
Ein bemerkenswerter Datenpool für offene Daten ist das CKAN (Comprehensive Knowledge Archive Network).
OpenData Hackday: Zugang zu Verwaltungsinformationen
Nach dem ersten Tag schon einmal ein paar Worte zum OpenData Hackday in Berlin. Das vom Open Data Network e.V. organisierte barcampartige Event am Veranstaltungsort der re:publica und re:campaign (Kalkscheune in Berlin) sollte Akteure zusammenführen, die daran interessiert sind, den Zugang zu offenen und gemeinfreien Verwaltungsinformationen zu verbessern. Ab morgens dabei waren etwa 40 Teilnehmer, später gab es – wie bei einem Barcamp üblich – eine gewisse Fluktuation. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Programmierer, die sich damit beschäftigen, Verwaltungsdaten durch eigene Anwendungen und Visualisierungen für Bürger zu erschließen und in Form von Mashups neue Nutzungsmöglichkeiten auszuloten.
Da es in der Regel keinen direkten Zugang auf die bei Behörden gespeicherten Rohdaten gibt, müssen sich Anwendungen derzeit häufig mit dem Auslesen von Inhalten aus Webseiten behelfen (screen scraping auf Präsentationsebene). Ein solches Vorgehen kann jedoch in Konflikt mit dem Urheber- und Datenbankrecht stehen (Hören, Skriptum Internet-Recht, Februar 2010, S. 124 ff.; Schulzki-Haddouti, KoopTech, 2008, Abschnitt 3.1.3.3) und ist – verglichen mit der Datenübergabe über vereinbarte Schnittstellen – fehleranfällig.
Die Arbeit mit Verwaltungsinformationen wäre so viel einfacher, wenn mehr Behörden einige der folgenden Anregungen für die Veröffentlichung von Informationen aufgreifen würden (ähnlich auch Eaves, 2009):
- Gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten,
- bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter freien Lizenzen einfordern,
- bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten Dritter ausräumen,
- Rohdaten frei bereitstellen,
- strukturierte Datenformate nutzen und
- freie APIs zu Verfügung stellen.
Mittelfristig wünschenswert wäre sicherlich ein offizielles Datenportal der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (das dürfte in den Aufgabenbereich des IT-Planungsrats fallen).
Aus dem Teilnehmerkreis wurden unter anderem folgende spannende Projekte vorgestellt:
- deutschland-api.de
- offenedaten.de
- frankfurt-gestalten.de
- mapnificent.de
- bundestagger.de
- fishsubsidy.org
Zu den einzelnen Projekten bei Gelegenheit mehr.
Nebenbei haben sich meine Planungen für einen Sammelband zum Thema Open Government und Open Content in Deutschland (der gedruckt und online unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden soll) konkretisiert. Anregungen nehme ich gern entgegen.
Ach ja: Auch morgen noch kann man sich am Hackday beteiligen (allerdings an einem anderen Ort)! Es ist unter anderen eine Preisverleihung für das innovativste Projekt angekündigt.
Podcasting-Lizenzen im GEMA-Shop
Nun gut, dann kann ich hier wohl kurzfristig nicht die Frage klären, wie GEMA-Künstler in die Lage versetzt werden, kurz mal zwischendurch ein Werk unter einer Creative Commons Lizenz frei zu veröffentlichen. Dann werde ich es vorerst mit etwas versuchen, das sich in meiner Telefreizeit einfacher klären lässt. Norbert meint, dass es Podcaster geben könnte, die außer Musikstücken, die zugleich podsafe und gemafrei sind, zwischendurch auch mal das Bedürfnis verspüren könnten, Werke zu verwenden, die im GEMA-Katalog gelistet sind.
Die GEMA betreibt im Netz einen Lizenzshop und dort werden u.a. Podcasting-Lizenzen angeboten.
Dieser Lizenzshop darf nur genutzt werden, wenn eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (bitte die vollständigen Bedingungen bei der GEMA aufmerksam lesen!). Unter anderem dürfen durch den Podcast keine Einnahmen von über 300 Euro pro Monat entstehen, er darf nicht für die Zwecke eines Unternehmens genutzt werden, er darf nicht auf über drei URLs angeboten werden, darf nicht häufiger als täglich erscheinen, zudem gibt es Vorgaben dazu, auf welche Weise die Musiktitel in den einzelnen Episoden verwendet werden dürfen. Soweit, so schwierig.
Als Podcast definiert wird dort
“ein Angebot von redaktionell gestalteten Audiodateien … im Internet, das vom Endverbraucher abonniert bzw. im Wege des Einzelabrufs genutzt werden kann, und das es dem Endverbraucher ermöglicht, diese Audiodateien vom Server des Veranstalters abzurufen und auf den PC des Endverbrauchers oder auf ein mobiles Wiedergabegerät … zu übertragen bzw. dort zu speichern.”
Die GEMA-Podcast-Definition setzt voraus, dass es sich beim Podcasting um eine Einwegkommunikation 1 zu n handelt und nicht etwa um eine Anregung zu Kommunikation und Diskurs, die auch Weiterverbreitung und -verarbeitung umfassen kann.
Es werden Lizenzen mit Laufzeiten von einem Monat, zwei Monaten und drei Monaten angeboten. Während der Vertragslaufzeit ist keine Kündigung und Erstattung möglich. Zudem muss der Podcast denselben Namen behalten und darf weder an jemand anderen übertragen noch eingestellt werden. Die Kosten sind bei vorübergehender Nutzung überschaubar, so kosten etwa Intro/Outro (jeweils bis zu 20 Sekunden) plus fünf Songs je Monat 10 Euro. Die in Podcast-Folgen verwendete GEMA-Musik darf nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht mehr zum Download angeboten werden, sofern keine Folgelizenz erworben wird.
Bei der GEMA wird eine Liste der Podcasts geführt, die eine solche Lizenz nutzen. Derzeit sind es knapp über 50 (von vermutlich Tausenden). Ein wesentlicher Grund dafür, warum so wenige der Podcast-Schaffenden in Deutschland sich für eine Musiknutzung nach diesem Modell entscheiden, dürfte ohne Zweifel das – hier nur angedeutete – komplexe Regelwerk sein. Die Suche nach guter freier, GEMA-freier Musik ist dagegen fast schon eine leichte Aufgabe.

