telefreizeit

Freie Zeit, die IT-gestützt ortsunabhängig genutzt wird.

Schnelllesen an der Kasse

Im Mai kritisierten einige Daten- und Verbraucherschützer das bei Rewe und anderen Unternehmen der Gruppe praktisierte Lastschriftverfahren mit Unterschrift (unter anderem berichteten NDR Info, FR Online und Blogs wie YuccaTree Post oder selbstauskunft.net).

Die wesentlichen Kritikpunkte: Kunden genehmigen bei jeder EC/Maestro-Zahlung mit ihrer Unterschrift die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien; die Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung erfolgt unter Zeitdruck; Kunden erhalten kein Doppel der unterschriebenen Einwilligungserklärung und die Erklärung ist auch nicht als Aushang einsehbar.

Kurz darauf wurde die Kartenzahlung deutschlandweit auf das PIN-Verfahren umgestellt (was für Rewe mit höheren Kosten pro Transaktion verbunden war).

Spätestens seit August sind die Rewe-Märkte nun wieder zum Verfahren mit Unterschrift zurückgekehrt. Die Unternehmensgruppe betonte schon im Mai, dass das Verfahren nach geltenden Regelungen des Deutschen Lastschriftverfahrens gestaltet sei. Dementsprechend wurde nur wenig am Text geändert: Weiterhin genehmigen die Kunden mit ihrer Unterschrift für den Fall der Rücklastschrift die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen (easycash) sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien (Schufa und Bürgel – in diesem Zusammenhang ein kurzer Hinweis auf die kostenlose Selbstauskunft nach novelliertem Bundesdatenschutzgesetz).

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, der neue Text ist kürzer – statt 263 Wörtern sind es nun 259. Das dürfte allerdings am Kritikpunkt “Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unter Zeitdruck” wenig ändern. Die meisten Kunden haben vermutlich kein Interesse daran, mit einer wachsenden Schlange im Nacken kleingedruckte juristische Texte zu lesen.

Im Text wurden einzelne Passagen klarer gefasst. So heißt es statt “Ich bin damit einverstanden…” jetzt “Ich willige ein… ” und die “Speichernde Stelle” ist nun “Verantwortliche Stelle”. Sollten Einträge in einer Sperrdatei fehlerhaft sein, sollen die Daten jetzt “gelöscht” werden und nicht nur die “Sperrung aufgehoben”.

Ein Doppel des Einwilligungstextes habe ich beim letzten Einkauf weiterhin nicht bekommen. Auch einen sichtbaren Aushang im Geschäft gab es nicht. Erst eine Anfrage über das Kontaktformular auf rewe-group.com führte zur vollständigen Information.

Aber was soll die Nörgelei. Irgendwie muss der Einzelhandel ja an sein Geld kommen, man kann ja bar zahlen oder woanders kaufen und der diesjährige Datenschützer-Sommerhit kommt nun mal von Google.

Update, 20.8.2010: Der Text hängt nun hinter beiden Kassen aus.

N78 im Testmodus

Im Urlaub stand bei mir nach langer Zeit wieder eine Mobiltelefon-Neubeschaffung auf der Liste. Nach einigem Hin und Her und etwas Recherche habe ich mich ein weiteres Mal vor der Entscheidung zwischen iPhone und Android-Gerät gedrückt. In alter Verbundenheit zu Symbian (SE P900) habe ich mich für ein günstiges “Kann-alles”-Gerät ohne Sim-Lock entschieden: das Nokia N78. Ein mittelgroßes Barren-Telefon mit brauchbarem Display, GPS, UKW-Sender, nicht allzu schlechter 3,2-MP-Kamera und microSDHC-Speichererweiterung. Ohne teure Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen: ausstattungsmäßig steht das kleine Smartphone gut da.
Nach ein-zwei Wochen Gebrauch ist wohl der richtige Zeitpunkt, um gegenüberzustellen, was ich vom N78 erwartet habe und was davon sich in der Praxis bewahrheitet hat.
Nokia N78 im Testmodus
Ja, es ist – wie erhofft – ein Gerät, um den iPod touch unterwegs ins Internet zu bekommen (mit Joikuspot Premium).
Ich habe Zugang zu einem weiteren mittelgroßen App Store für ein Betriebssystem mit breiter Nutzerbasis (Symbian Edition 3).
Zudem habe ich eine brauchbare unkomplizierte Immer-Dabei-Kamera.
Das N78 ist auch ein nettes GPS-Spielzeug, das sich zur Navigation (Ovi Karten 3.03 läuft allerdings noch nicht) und (auf Umwegen) auch für Dienste wie Foursquare – über den empfehlenswerten S60 Twitter-Client Gravity – und Gowalla – über den Browser Opera Mobile 10.1 beta – nutzen lässt.
Positiv zu erwähnen ist vielleicht noch die reibungslose Bluetooth-Synchronisation über iSync. Schön ist auch der kleine FM-Transmitter, der sich schon im Auto bewährt hat.
Schließlich funktioniert das N78 auch als Telefon (wenn auch nicht überragend).
Zum Schluss noch kurz zu all dem, was weniger vergnüglich war: Die Benutzeroberfläche halte ich für umständlich zu bedienen und unaufgeräumt (ich bin iOS 4 gewohnt). Einen Sonderpreis erhält in diesem Zusammenhang die Ovi Store App, die das Programm “Laden!” ersetzen sollte. Nachdem ich sie auf dem N78 installiert hatte, ließ sich fast keine Anwendung aufspielen. Ständig kam es zu Zertifikatsfehlern und Installationsabbrüchen ohne aussagekräftige Fehlermeldungen, selbst bei Apps von Nokia. Der Nokia-Support riet mir zur Wiederherstellung des Werkszustands (brachte keine Verbesserung) und einer Neuinstallation (ebenso). Erst seit bei einer weiteren Neuinstallation durch einen glücklichen Zufall die Ausführung des Ovi-Store-App abgebrochen wurde und ich testweise einige Apps direkt über den Internetbrowser installiert habe, laufen Softwareinstallationen ohne Probleme. Über die begrenzte Auswahl an spannenden aktuellen Anwendungen im Store werde ich mich jetzt nicht auch noch beschweren, ich wusste ja, dass ich mit Symbian S60 auf eine Sackgassen-Plattform setze.
Ach, vielleicht noch ein Fazit: Enttäuscht bin ich nicht. In der zweistelligen Preisklasse ist das N78 wohl eins der besten Geräte am Markt.

Freie Daten von Non-Profit-Organisationen

Behörden sehen sich zunehmend einer Forderung nach offener Bereitstellung von Daten gegenübergestellt. Der Wunsch, so viele Daten wie möglich so offen wie möglich zu erhalten, kann auch an gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen) gerichtet werden.

In ihrem Blog Nonprofits-vernetzt.de hat Dr. Brigitte Reiser heute einen lesenswerten Beitrag unter den Titel “Open Data und der gemeinnützige Sektor” veröffentlicht, der in diese Richtung weist.

In ihrem Beitrag lässt Sie auch Lucy Bernholz (Blueprint Research & Design) zu Wort kommen, die im März 2010 eine Reihe von Forderungen zum offenen Datenaustausch im Nonprofit-Sektor zu einem Manifest zusammengestellt hat.

Die Forderungen sind nachvollziehbar und nahezu durchgängig unterstützenswert.
Selbstverständlich gerät die Datenbefreiung schnell auch an Grenzen, zu nennen sind insbesondere Rechte Dritter und Datenschutz.

Nichtsdestoweniger sollten gemeinnützige Organisationen, die ja von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden und auch weiterhin unterstützt werden wollen, auf ein möglichst hohes Maß an Transparenz hinwirken (siehe hierzu etwa spenden.de).

Rohdaten sollten nicht als Immaterialgut gehortet werden, sondern nach Klärung der Rechte und gegebenenfalls notwendigen Anonymisierungsmaßnahmen (etwa Aggregation) für andere Organisationen und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden.

Dort wo staatliche Stellen fördernd eingreifen, sollten sie darauf Wert legen, dass mit öffentlichen Geldern gesammelte Daten nicht allein der geförderten Stelle gehören, sondern unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.

Der offene Datenaustausch zwischen gemeinnützigen Akteuren ist meiner Meinung nach auf drei Ebenen wünschenswert: (1) Software, (2) Werke, (3) Datenbanken. Auf jeder der drei Ebenen gibt es eine besondere Ausprägung freier Lizenzen. Die ersten zwei werden vereinfachend mit einer Person in Verbindung gebracht: (1) für freie Software steht Richard Stallman mit GNU, (2) für Werke (Kulturvernetzung) steht Lawrence Lessig mit den Creative Commons Lizenzen.
Mittlerweile gibt auch passende freie Lizenzen für (3) Datensätze in Datenbanken. Auf Initiative der Open Knowledge Foundation (jetzt auch in Deutschland: http://okfn.de) sind die Open Database License (ODC-ODbL “Weitergabe unter gleichen Bedingungen” und – als Entwurf – ODC-By “Namensnennung”) und die Public Domain Dedication and Licence (PDDL) entstanden (Miller / Styles / Heath: Open Data Commons, 2008).
Mit der PPDL wird versucht, Daten praktisch gemeinfrei zu machen. Das gleiche Ziel wird mit der Creative Commons Lizenz CC0 angestrebt. Inwieweit eine Kompatibilität solcher Public Domain Lizenzen mit dem deutschen Immaterialgüterrecht herzustellen ist, bleibt noch zu klären.

Wenn einmal befreite Daten (mit klaren Angaben zu den Nutzungsrechten) in gemeinsame Datenbestände aufgenommen werden, kann sich ein neuer Blick auf größere Zusammenhänge ergeben (schönes Beispiel: http://www.gapminder.org).
Ein bemerkenswerter Datenpool für offene Daten ist das CKAN (Comprehensive Knowledge Archive Network).